§1 Hunde die am Training teilnehmen müssen in jedem Fall haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
§2 Die Hundeschule Wauzelnasen sowie deren Trainer übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch falsche Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, sofern sie nicht auf eine Fehlentscheidung oder eines Fehlverhaltens des Trainers zurückzuführen sind.
Für Schäden, die nachweislich auf einen Fehler des Trainers zurückzuführen sind tritt unsere Trainerhaftpflichtversicherung ein.
Versicherungsunternehmen: Öffentliche Versicherung Braunschweig
Versicherungsnehmer: Wiebke Schmolke
§3 Die Benutzung unserer Spielgeräte ist nur nach vorheriger Einweisung durch den Trainer erlaubt. Für Verletzungen die durch eigenständiges Benutzen ohne Einweisung entstanden sind, ist eine Haftung ausgeschlossen.
§4 Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt maßgeblich auch von der Mitarbeit des jeweiligen Teilnehmers ab, deshalb können wir keine Erfolgsgarantie geben.
§5 Trainingsstunden sind vereinbarte Termine, egal ob der Termin mündlich oder schriftlich vereinbart wurde, verbindlich und begründen einen Auftrag des jeweiligen Teilnehmers. Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte Termine begründen ein Ausfallhonorar. Das Ausfallhonorar für vereinbarte Einzeltrainingsstunden beträgt 25,00 € zzgl. entstandener An- und Abfahrtkosten.
§6 Bei rechtzeitiger Absage (mindestens 24 Stunden vorher) ist eine Umwandlung der versäumten Gruppenstunde in eine Einzeltrainingsstunde (mit Zuzahlung des Differenzbetrages) möglich. Bei versäumter oder verspäteter Absage verfällt die Gruppenstunde. Falls ein Parallelkurs stattfindet kann die Gruppenstunde auch da nachgeholt werden. Es kann maximal pro Kurs eine Stunde nachgeholt werden. Eine Rückerstattung in Form einer Auszahlung ist nicht möglich.
§7 Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich am vereinbarten Treffpunkt oder meldet seine Verspätung dem Trainer nicht telefonisch, ist der Trainer nicht verpflichtet länger als maximal 15 Minuten zu warten. Weitere Vorgehensweise siehe §5 und §6.
§8 Bei der mündlichen Terminvereinbarung kommt ein Vertrag für jeweils eine Trainingseinheit zustande und bedarf daher keiner besonderen Form.
§9 Die Buchung unserer Kurse ist verbindlich, auch wenn sie mündlich, telefonisch oder per Email erfolgen. Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung/Erhalt der Rechnung zu begleichen, sofern auf der Rechnung kein späterer Zahlungstermin vermerkt ist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz und es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr fällig. Erfolgt die Buchung eines Kurses erst sehr kurzfristig, sodass eine vorzeitige Überweisung nicht mehr erfolgen kann, ist die Kursgebühr vorzeitig am ersten Kurstag vor Beginn der Unterrichtsstunde in bar zu entrichten.
§10 Bricht ein Teilnehmer, von sich aus, eine Unterrichtsstunde ab oder nimmt seine gebuchten Kurse/Trainingseinheiten nicht in Anspruch, egal aus welchen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beträge.
§11 Nimmt ein Teilnehmer den von ihm gebuchten und bezahlten Kurs nicht in Anspruch begründet dies kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder Ersatzleistung durch Umbuchung auf einen anderen Kurs.
§12 Die Trainer der Hundeschule behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Die Trainer sind bemüht, einen etwaigen Unterrichtsausfall rechtzeitig bekannt zu geben und bei Gruppenstunden einen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen und teilt dies dem Trainer spätestens 24 Stunden nach Bekanntgabe des Ersatztermines mit, kann der Teilnehmer den Geldwert der Trainingseinheit mit einer anderen Leistung verrechnen. Eine Auszahlung des Geldwertes kann jedoch nicht erfolgen.
§13 Bei Problemhunden erfolgt in jedem Fall vor Beginn der ersten Trainingsstunde ein Erstgespräch. Das Erstgespräch dient der Problemanalyse und ist erforderlich, um die Zielsetzung zu definieren und die Möglichkeiten zum Erreichen dieser Ziele zu erörtern. Ein Erstgespräch beinhaltet daher keine Trainingseinheiten.
§14 Beendet die Hundeschule ihre Tätigkeit dauerhaft, werden nicht abgeleistete Trainingsstunden, auf Antrag des Teilnehmers, zurück erstattet.
$15 Während des Trainings gilt die Leinenpflicht, Leinen dürfen nur auf Anweisung des Trainers abgenommen werden.
§16 Es sind zu jeder Unterrichtsstunde ausreichend Tüten, hinsichtlich der Kotaufnahmepflicht der Gemeinden mitzubringen.
§17 Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der AGB davon unberührt.